Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 57/96
vom 17.10.1996

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Polizistenmordes in München

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines 24jährigen - unter anderem wegen Raubes vorbestraften - Bosniers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 27. März 1996 verworfen. Durch das Urteil des Landgerichts ist er wegen schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht hat auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was für eine spätere Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes zur Bewährung von Bedeutung ist. Der Angeklagte hatte sich wegen drohender Abschiebung aus Deutschland Geld beschaffen wollen, um sich damit einen falschen Pass zu besorgen und nach Schweden abzusetzen. Er erwarb im Dezember 1994 illegal eine Pistole mit Munition, die er am 22. Januar 1995 bei einem Tankstellenüberfall in München einsetzte, bei der er durch Bedrohung des Tankwarts und von Kunden 4.300,-- DM erbeutete. Er wollte mit der U-Bahn fliehen, wurde aber an der U-Bahn-Station Bonner Platz von zwei Polizeibeamten, die aufgrund von Fahndungshinweisen nach ihm suchten, als Täter erkannt. Einer sich nähernden Polizeibeamtin schoss er aus kurzer Entfernung mit lebensgefährlichen Verletzungsfolgen ins Knie. Den ihn auf der anschließenden Flucht weiter verfolgenden männlichen Beamten traf er auf der Treppe der U-Bahn-Station mit einem Schuss ins Herz tödlich. Der Angeklagte konnte erst nach umfangreichen Fahndungsmaßnahmen in Nürnberg gefasst werden.

Das Landgericht München nahm an, dass der im wesentlichen geständige Angeklagte die Verfolger ausschalten und seine Täterschaft dadurch verdecken wollte. Er habe zwar den Tod des zuletzt getroffenen Beamten nicht unbedingt gewollt, aber für möglich gehalten und in Kauf genommen. Daher habe er ihn bedingt vorsätzlich und mit Verdeckungsabsicht getötet und sei ein Mörder. Die Verletzung der Beamtin sei als gefährliche Körperverletzung, der vorangegangene Tankstellenüberfall als schwere räuberische Erpressung abzuurteilen. Die Gesamtbeurteilung von Taten und Täter ergebe beim Mord eine besonders schwerwiegende Schuld.

Der Bundesgerichtshof verneinte nach Überprüfung des Urteils und des Verfahrens aufgrund der Revision des Angeklagten einen Rechtsfehler.

Quelle: http://www.jura.uni-sb.de 

             

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