Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 57/96
vom 17.10.1996
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen
Polizistenmordes in München
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines 24jährigen
- unter anderem wegen Raubes vorbestraften - Bosniers gegen das Urteil
des Landgerichts München I vom 27. März 1996 verworfen. Durch das
Urteil des Landgerichts ist er wegen schwerer räuberischer Erpressung,
gefährlicher Körperverletzung und Mordes zu einer lebenslangen
Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht hat auch die
besondere Schwere der Schuld festgestellt, was für eine spätere
Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes
zur Bewährung von Bedeutung ist. Der Angeklagte hatte sich wegen
drohender Abschiebung aus Deutschland Geld beschaffen wollen, um sich
damit einen falschen Pass zu besorgen und nach Schweden abzusetzen. Er
erwarb im Dezember 1994 illegal eine Pistole mit Munition, die er am 22.
Januar 1995 bei einem Tankstellenüberfall in München einsetzte, bei
der er durch Bedrohung des Tankwarts und von Kunden 4.300,-- DM
erbeutete. Er wollte mit der U-Bahn fliehen, wurde aber an der
U-Bahn-Station Bonner Platz von zwei Polizeibeamten, die aufgrund von
Fahndungshinweisen nach ihm suchten, als Täter erkannt. Einer sich nähernden
Polizeibeamtin schoss er aus kurzer Entfernung mit lebensgefährlichen
Verletzungsfolgen ins Knie. Den ihn auf der anschließenden Flucht
weiter verfolgenden männlichen Beamten traf er auf der Treppe der
U-Bahn-Station mit einem Schuss ins Herz tödlich. Der Angeklagte konnte
erst nach umfangreichen Fahndungsmaßnahmen in Nürnberg gefasst werden.
Das Landgericht München nahm an, dass der im wesentlichen geständige
Angeklagte die Verfolger ausschalten und seine Täterschaft dadurch
verdecken wollte. Er habe zwar den Tod des zuletzt getroffenen Beamten
nicht unbedingt gewollt, aber für möglich gehalten und in Kauf
genommen. Daher habe er ihn bedingt vorsätzlich und mit
Verdeckungsabsicht getötet und sei ein Mörder. Die Verletzung der
Beamtin sei als gefährliche Körperverletzung, der vorangegangene
Tankstellenüberfall als schwere räuberische Erpressung abzuurteilen.
Die Gesamtbeurteilung von Taten und Täter ergebe beim Mord eine
besonders schwerwiegende Schuld.
Der Bundesgerichtshof verneinte nach Überprüfung des Urteils und
des Verfahrens aufgrund der Revision des Angeklagten einen Rechtsfehler.
Quelle: http://www.jura.uni-sb.de |